Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ZahlenPro Steuerberatung GmbH, Falkstraße 18, 10178 Berlin (nachfolgend "ZahlenPro") und ihren Kunden über die Erbringung von Steuerberatungs- und Buchhaltungsdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ZahlenPro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
ZahlenPro erbringt für den Kunden Steuerberatungs- und Buchhaltungsdienstleistungen im Rahmen der beruflichen Befugnisse von Steuerberatern nach dem Steuerberatungsgesetz und gemäß den vereinbarten Leistungsbeschreibungen.
Die konkreten Leistungen werden im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. Ohne gesonderte Vereinbarung ist ZahlenPro nicht zur laufenden Beratung verpflichtet.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, ZahlenPro alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von ZahlenPro bekannt werden.
Der Kunde steht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte ein.
Die Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nur dann zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Leistungen von ZahlenPro richtet sich nach den vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonoraren oder nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen von ZahlenPro sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
ZahlenPro ist berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen angemessene Vorschüsse zu verlangen.
5. Aufbewahrung von Unterlagen
ZahlenPro bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags überlassenen und selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel für eine Dauer von zehn Jahren auf.
Nach Ablauf dieser Frist ist ZahlenPro berechtigt, die Unterlagen zu vernichten, sofern der Kunde nach Aufforderung die Unterlagen nicht innerhalb von sechs Monaten abholt.
6. Haftung
ZahlenPro haftet für eigenes Verschulden und das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ZahlenPro nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für mündliche Auskünfte oder Beratungen haftet ZahlenPro nur dann, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
7. Vertraulichkeit
ZahlenPro verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit erlangten Kenntnisse Stillschweigen zu bewahren, soweit nicht der Kunde von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für die im Einzelvertrag vereinbarte Dauer geschlossen. Ist keine bestimmte Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Verträge zwischen ZahlenPro und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2024